Leistungsschutzrechte

06.04.2018
Als Label bzw. Tonträgerhersteller besteht laut den meisten nationalen Urheberrechtsgesetzen ein Anspruch auf Vergütung aus Leistungsschutzrechten bzw. Neighbouring Rights. Kommt es zu öffentlichen Aufführungen der entsprechenden Werke wird die Vergütung an die zuständige nationale Verwertungsgesellschaft (z.B. GVL) abgeführt.

Um Deine Ansprüche geltend zu machen, müssen die Verwertungsgesellschaften über entsprechende Daten zu Deinen Titeln verfügen. Dein Vorteil: Feiyr verfügt bereits über die meisten notwendigen Metadaten. Es sind lediglich ein paar Ergänzungen notwendig und Du kannst Deine Titel auf einen Schlag von uns international auswerten lassen.

Mehr Informationen dazu, wie du Deine Ansprüche aus Leistungsschutzrechten geltend machen kannst, findest Du in Deinem Feiyr Account.

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