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Darf ich eine Cover-Version oder einen Remix hochladen?

Um eine Cover-Version handelt es sich, wenn ein Titel zu 100% nachgespielt wird. Es darf also weder das Arrangement, die Melodie, der Text noch die Länge verändert werden.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt UND ist das Original bei einer Verwertungsgesellschaft angemeldet, darf der Titel ohne Genehmigung veröffentlicht werden.
Es müssen jedoch zwingend die Original-Texter und -Komponisten, sowie der Originalverlag / die Originalverlage in die dafür vorgesehenen Felder eingetragen werden.

Ist das Original-Werk nicht bei einer Verwertungsgesellschaft gemeldet, wird der Originaltitel in irgendeiner Form bearbeitet oder verändert, so ist für eine Veröffentlichung eine schriftlicher Freigabe und Genehmigung der jeweiligen Rechteinhaber zwingend erforderlich!
Die Einwilligung und die Freigabe benötigst Du im Normalfall vom Verlag, Urheber, Autor und Komponisten des betreffenden Songs.

Die GEMA erteilt keine Freigaben!

WICHTIG:
Bitte unbedingt darauf achten, dass du wirklich eine Cover-Version (also eine eigene Interpretation des Originals) und kein sog. "Sound alike", also eine identisch klingende Version des Originals, veröffentlichst.
"Sound alikes" werden von den Stores nicht mehr akzeptiert.

Auch das Einstellen sogenannter Mashups und DJ Mixe für Promotionszwecke ist nicht erlaubt.

Beachte, dass Du alleine die volle Verantwortung über Deinen Account trägst und somit auch für etwaige Schadensersatzforderungen Dritter, im Falle einer Urheberrechtsverletzung, haftbar gemacht werden kannst.
Wir sind lediglich Dein Vertrieb.