Was ist die GEMA?
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist Deutschlands zentrale Verwertungsgesellschaft für Musikurheber und schützt die Rechte von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern. Immer wenn öffentlich Musik genutzt wird, wird eine Lizenz benötigt, damit die Urheber vergütet werden.
Öffentliche Nutzung bedeutet: Musik ist an einem Ort hörbar, der nicht ausschließlich dem privaten Rahmen zugeordnet ist – z. B. Veranstaltungen, Geschäfte, Restaurants, Websites oder Social-Media-Inhalte.
Wer kann GEMA-Mitglied werden?
Die GEMA steht allen Personen offen, die schöpferisch oder verwaltend an musikalischen Werken beteiligt sind. Dazu zählen verschiedene Gruppen von Urheber:innen sowie Personen, die deren Rechte wahrnehmen.
Zu den Mitgliedsberechtigten gehören:
- Komponistinnen und Komponisten, die Melodien oder musikalische Werke schaffen
- Textdichterinnen und Textdichter, deren Texte vertont werden
- Musikverlegerinnen und Musikverleger, die Werke veröffentlichen und verwerten
- Rechtsnachfolger, die die Rechte einer verstorbenen urheberrechtlichen Person übernehmen
Damit richtet sich die GEMA sowohl an aktive Musikschaffende als auch an Personen, die bestehende Rechte verwalten oder fortführen.
Eine GEMA-Mitgliedschaft ist immer personenbezogen. Das bedeutet, dass nicht die Band als Kollektiv Mitglied werden kann, sondern ausschließlich die einzelnen kreativen Urheber:innen. Jedes Bandmitglied, das Musik komponiert oder Texte schreibt, muss daher einen eigenen Mitgliedsantrag stellen. Nur so kann die GEMA später eindeutig zuordnen, wer an welchem Werk beteiligt ist.
Personen, die nicht GEMA-Mitglied werden können:
- Reine Interpreten, also ausübende Künstlerinnen und Künstler, die Musik lediglich vortragen, aber nicht selbst komponieren, texten oder bearbeiten. Da sie nicht in schöpferischer Funktion tätig sind, fällt ihr Tätigkeitsbereich nicht unter die GEMA, sondern unter die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten).
- Personen, die ausschließlich als Produzenten oder Tonträgerhersteller tätig sind. Da sie keine urheberrechtliche Rolle im Sinne eines Verlags oder musikalischen Schaffens übernehmen, können sie nicht als Verlagsmitglieder der GEMA aufgenommen werden.
Was sind die Voraussetzungen für die Anmeldung von Werken bei der GEMA?
Bevor du Werke anmelden kannst, musst du Mitglied bei der GEMA werden. Es gibt unterschiedliche Mitgliedsarten:
Mitgliedsarten & Voraussetzungen
| Mitgliedsart | Beschreibung | Kosten | Für wen geeignet |
| Außerordentliches Mitglied | Standard für neue Songwriter | Einmalige Aufnahmegebühr von 107,10 € (entfällt für Künstler < 30 Jahre) + 50 € Jahresbeitrag | Solo-Artists, Bands, Produzenten |
| Ordentliches Mitglied | Mitbestimmungsrechte, hohe Einnahmen (mindestens 5 Jahre außerordentliche Mitgliedschaft sowie Mindestaufkommen notwendig) | höherer Beitrag | Profis mit umfangreichen Katalogen |
Sobald du als Mitglied aufgenommen wurdest, kannst du deine musikalischen Werke registrieren und damit den Grundstein für eine professionelle und rechtlich abgesicherte Verwertung deiner Musik legen.
Welche Werke können bei der GEMA angemeldet werden?
Du kannst grundsätzlich jedes musikalische Werk anmelden, wenn du der Urheber bist:
- Kompositionen
- Songtexte
- Beats / Instrumentals
- Arrangements (unter bestimmten Bedingungen)
- Gemeinschaftswerke (z.B. Bandproduktionen)
Schritt-für-Schritt: So meldest du ein Werk bei der GEMA an
Die GEMA-Meldung funktioniert heutzutage digital und ist meist in kurzer Zeit erledigt.
1. GEMA-Mitgliedschaft beantragen
Wenn du noch kein Mitglied bei der GEMA bist, musst du im ersten Schritt eine Mitgliedschaft beantragen. Den Mitgliedsantrag kannst du einfach in wenigen Minuten online ausfüllen: https://www.gema.de/de/musikurheber/mitglied-werden
Für die Anmeldung solltest du folgende Informationen bereithalten:
- Persönliche Angaben: Name, Pseudonym (optional), Künstlername, Geburtsdaten
- Kontaktdaten: Adresse, E-Mail, Telefonnummer (optional), Internetpräsenz (optional)
- Kontoinformation für die Auszahlung
Sobald du den Mitgliedsantrag unterzeichnet und die Bestätigung deiner Mitgliedschaft erhalten hast, bekommst du eine Mitgliedsnummer sowie Zugang zum Onlineportal der GEMA.
Ab diesem Zeitpunkt kannst du deine Werke offiziell anmelden und Tantiemen erhalten.
2. Zugang zum GEMA-Onlineportal einrichten
Nach Bestätigung deiner Mitgliedschaft erhältst du Zugang zum GEMA Onlineportal. Sobald du deine Mitgliedsnummer hast, erstellst du dort ein Benutzerkonto: https://portal.gema.de/app/
Im Portal kannst du:
- Werke registrieren
- deine Abrechnungen einsehen
- Stammdaten wie Adresse oder Bankverbindung aktualisieren
- den Status bereits eingereichter Werke prüfen
Der Zugang ist in wenigen Minuten eingerichtet und erleichtert dir alle folgenden Schritte erheblich.
3. Ein Werk bei der GEMA anmelden
Sobald du Zugriff auf das Portal hast, kannst du deine Songs bei der GEMA registrieren. Die GEMA spricht bei diesem Prozess von der Werkregistrierung.
Diese Angaben benötigst du für die Anmeldung:
- Werktitel
- Art des Werkes (Musik, Text oder Musik + Text)
- Mitwirkende (alle Urheber:innen)
- Rechteanteile (sogenannte „Splits“)
- Optional: eine Audiodatei oder ein Leadsheet
Gerade bei Co-Writes oder Bandproduktionen solltest du die Split-Vereinbarungen unbedingt vorher festlegen.
Beispiel: Beteiligungen richtig eintragen
| Rolle | Name | Anteil |
| Komponist | Max Mustermann | 50 % |
| Texterin | Anna Beispiel | 50 % |
Sobald du alle benötigten Daten im Portal eingetragen hast, kannst du die Werkregistrierung abschließen. Nach dem Absenden prüft die GEMA deine Angaben. Nach erfolgreicher Registrierung erhält dein Song eine eindeutige ISWC-Nummer als Kennzeichnung.
Wichtige Tipps für eine erfolgreiche GEMA-Anmeldung
Damit die Werkregistrierung reibungslos funktioniert und spätere Konflikte vermieden werden, lohnt es sich, einige grundlegende Empfehlungen zu beachten. Eine sorgfältige Vorbereitung spart Zeit, sorgt für klare Zuständigkeiten und stellt sicher, dass die GEMA deine Werke korrekt verwalten und abrechnen kann.
- Unbedingt alle Mitwirkenden korrekt angeben – Streitigkeiten über Anteile sind häufig und vermeidbar.
- Werktitel eindeutig formulieren, um Verwechslungen vorzubeugen.
- Gemeinschaftsverträge (Split Sheets) aufbewahren – sie dienen als Absicherung.
- Frühzeitig anmelden: Die GEMA vergütet rückwirkend oft eingeschränkt.
- Für Produzenten: Auch Beats ohne Text sind vollwertige Werke.
Was passiert nach der Anmeldung?
Nach der Registrierung wird dein Werk offiziell in der GEMA-Datenbank geführt. Jede Nutzung – ob bei einem Konzert, im Radio, auf Streamingplattformen oder im TV – wird künftig der GEMA gemeldet und dir automatisch entsprechend deiner Anteile zugeordnet.
Damit ist der Prozess abgeschlossen: Du bist Mitglied, im Portal registriert und hast dein erstes Werk angemeldet – und ab jetzt kannst du Tantiemen verdienen.
Fazit: Die GEMA-Werkanmeldung als wichtiger Schritt für deine Musikkarriere
Die Anmeldung eines Werks bei der GEMA ist weit mehr als ein bürokratischer Vorgang – sie ist ein zentraler Baustein, um deine kreativen Leistungen rechtlich zu schützen und langfristig Einnahmen aus deiner Musik zu sichern.
Sobald du Mitglied bist und deine Werke korrekt registriert hast, profitierst du von einer professionellen Verwertung deiner Rechte, fairen Ausschüttungen und einer klaren Zuordnung deiner Urheberschaft. Damit legst du die Grundlage dafür, dass deine Musik nicht nur gehört, sondern auch honoriert wird. Wenn du deine Werke sorgfältig anmeldest, steht einer erfolgreichen und transparenten Nutzung deiner Songs nichts mehr im Weg.
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FAQ – Häufige Fragen zur GEMA-Anmeldung
Muss ich GEMA-Mitglied sein, um Songs zu veröffentlichen?
Nein, aber ohne Mitgliedschaft erhältst du keine GEMA-Tantiemen und deine Rechte werden nicht über die GEMA wahrgenommen.
Kann ich ein Werk gemeinsam mit anderen anmelden?
Ja. Ihr gebt einfach alle Mitwirkenden und deren Anteile an. Wichtig: Einigt euch vorher schriftlich.
Kann ich KI-generierte Musik anmelden?
Nur, wenn du eine eigene, kreative Leistung erbracht hast, die urheberrechtlich schutzfähig ist. Reines Knopfdrücken in einer KI-Software reicht in der Regel nicht.
Ist die GEMA dasselbe wie die GVL?
Nein:
- GEMA = Rechte der Urheber (Komponist:innen, Texter:innen)
- GVL = Rechte der ausübenden Künstler und Labels (Performers, Master-Rechte)