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Musik

Was sind Leistungsschutzrechte? Was Künstler, Produzenten & Labels wissen müssen

Lesedauer: min.

13. November 2025

Als Künstler begegnest du neben dem Urheberrecht auch den Leistungsschutzrechten. Diese oft missverstandenen Rechte sind eine wichtige Einnahmequelle für Interpreten und Tonträgerhersteller. In diesem umfassenden Guide erfährst du alles über deine Leistungsschutzrechte und wie du optimal davon profitieren kannst.

Was sind Leistungsschutzrechte in der Musik?

Leistungsschutzrechte schützen die Leistungen von Interpreten (z. B. Musiker, Sänger, Schauspieler) und Tonträgerherstellern (Plattenfirmen, Produzenten), nicht aber die ursprüngliche schöpferische Idee oder das Werk selbst. Sie sind im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt und dienen dazu, dass die ausführenden Künstler und Hersteller fair für die Nutzung ihrer Aufnahmen oder Darbietungen vergütet werden.
 

Beispiel: Wenn ein Radiosender einen Song spielt, hat nicht nur der Komponist Anspruch auf Geld (Urheberrecht), sondern auch der Sänger und das Label, das die Aufnahme hergestellt hat (Leistungsschutzrecht).

Leistungsschutzrechte vs. Urheberrecht: Die wichtigsten Unterschiede

Viele Menschen verwechseln Leistungsschutzrechte mit Urheberrechten, weil beide im Urheberrechtsgesetz geregelt sind und den Schutz geistiger oder kreativer Leistungen betreffen. Dennoch gibt es entscheidende Unterschiede, die besonders für Musiker, Produzenten und Labels relevant sind.
 

MerkmalUrheberrechtLeistungsschutzrecht
Wer ist geschützt?Der Schöpfer eines Werks (Komponist, Textdichter)Ausführende Künstler (Interpreten) und Hersteller von Tonträgern
Was wird geschützt?Das Werk selbst (Melodie, Text, Bild, Film)Die Darbietung oder Aufnahme des Werks
Entstehung der RechteAutomatisch bei der Schaffung des Werks, keine Registrierung nötigAutomatisch bei der öffentlichen Aufführung oder Herstellung der Aufnahme
Dauer der Rechte70 Jahre nach Tod des Urhebers50 Jahre nach Veröffentlichung oder 50 Jahre nach der Darbietung (je nachdem, was zuerst eintritt)
Vergütung / VerwertungÜber GEMA (öffentliche Aufführung, Sendung, Kopie)Über GVL (Radio, TV, Streaming, Verkauf von Tonträgern)
BeispielEin Songtext oder eine KompositionDie Aufnahme des Songs durch eine Band oder einen Sänger

 

Kurz gesagt: Urheberrechte schützen das Werk, Leistungsschutzrechte schützen die Aufführung oder Aufnahme.

Wer besitzt Leistungsschutzrechte?

Die Rechteinhaber sind in der Regel:

  1. Interpreten – Musiker, Sänger, Schauspieler oder andere Aufführende
  2. Tonträgerhersteller – Plattenfirmen oder Produzenten, die die Aufnahme finanziert und produziert haben

Hinweis: Leistungsschutzrechte entstehen automatisch durch die Aufführung oder Herstellung einer Aufnahme. Eine Anmeldung ist nicht nötig, aber die Registrierung bei der GVL ist wichtig, um Vergütungsansprüche geltend zu machen.

Wie erfolgt die Vergütung der Leistungsschutzrechte?

Die Vergütung der Leistungsschutzrechte erfolgt meist über Verwertungsgesellschaften, insbesondere die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) in Deutschland.

  • Interpreten: Erhalten Geld, wenn ihre Aufnahmen öffentlich gesendet, gesendet oder verkauft werden.
  • Tonträgerhersteller: Bekommen ebenfalls Vergütung für die kommerzielle Nutzung ihrer Aufnahmen.

Beispiele der Einnahmequellen:

  • Radiosendungen
  • TV-Ausstrahlungen
  • Streaming-Dienste
  • Verkauf von CDs oder Downloads

Die GVL sammelt die Gelder ein und verteilt sie anteilig an die Rechteinhaber. Dabei wird in der Regel nach Art der Nutzung und Beteiligung der einzelnen Künstler aufgeteilt.

Häufige Missverständnisse bei Leistungsschutzrechten

Mythos 1: "Nur die GEMA ist wichtig"

  • Realität: Die GEMA verwaltet ausschließlich Urheberrechte, während die GVL für Leistungsschutzrechte zuständig ist.
  • Beide Organisationen sind für Vollzeit-Künstler essenziell, um alle Ansprüche korrekt abzudecken.
  • Wichtig: Es sind getrennte Anmeldungen und Ausschüttungen notwendig.

Mythos 2: "Streaming bringt keine GVL-Tantiemen"

  • Realität: Auch Streaming-Plattformen zahlen GVL-Gebühren zusätzlich zu deinen direkten Streaming-Royalties.
  • Viele Künstler übersehen diesen Teil, obwohl er signifikant zur Vergütung beitragen kann.
  • Die Vergütung gilt für die Nutzung deiner Aufführung bzw. Aufnahme auf digitalen Plattformen.

Mythos 3: “Nur große Labels haben Tonträgerherstellerrechte”

  • Realität: Als unabhängiger Künstler, z. B. über FEIYR, kannst du selbst Tonträgerhersteller sein.
  • Du erhältst sowohl den Interpretenanteil als auch den Herstelleranteil der Vergütung.
  • Das bedeutet eine doppelte Vergütung für deine Arbeit und Investition in die Produktion.

Praktische Tipps für Musiker und Labels

Um das volle Potenzial deiner Leistungsschutzrechte auszuschöpfen und keine Vergütungen zu verlieren, solltest du einige wichtige Punkte beachten:

  1. Frühzeitig registrieren: Melde dich und deine Aufnahmen bei der GVL an, um keine Einnahmen zu verpassen.
  2. Dokumentation pflegen: Halte fest, wer alles an einer Aufnahme beteiligt war, damit die Verteilung der Vergütung korrekt erfolgt.
  3. Nutzungen überwachen: Behalte im Blick, wo deine Musik gespielt wird, z. B. auf Streaming-Plattformen oder im Radio.
  4. Verträge prüfen: Stelle sicher, dass die Rechteverteilung zwischen Künstlern, Produzenten und Label vertraglich klar geregelt ist.

Fazit: Warum Leistungsschutzrechte wichtig sind

Leistungsschutzrechte sichern die finanzielle Wertschöpfung für Musiker und Produzenten ab. Ohne diesen Schutz könnten Interpreten und Labels ihre Aufnahmen nutzen lassen, ohne dafür angemessen bezahlt zu werden. Sie ergänzen das Urheberrecht und sorgen dafür, dass alle Beteiligten fair vergütet werden.

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