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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Feiyr.com GmbH i.G. – nachstehend „DAD“ genannt.
Kunde/Anbieter – nachstehend „Lizenzgeber“ genannt.
Dritte Verkaufsportale (z. B. iTunes, Musicload, Klingeltonanbieter usw.) – nachstehend „3rd-Portale“ genannt.
Djshop-Verkaufsportale (z. B. djshop.de, djshop.ch, vinyl-distribution.co.uk usw.) – nachstehend „Exklusiv-Portale“ genannt.
Angebotene Downloads, Musik und Medienproduktionen (z. B. Songs, Videos, Ringtones usw.) – nachstehend „Files“ genannt.
Anbieterkonto und Website von Feiyr.com – nachstehend „Homepage“ und "Anbieterkonto" genannt.

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1. Vertragsgegenstand/Leistungsbeschreibung

Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Auswertung von Produkten des Lizenzgebers (Ton- und Bildtonaufnahmen, Klingeltöne und Videos inklusive aller Namensrechte, Logos und Bilder) durch DAD im Wege der digitalen Distribution und Verbreitung in Zusammenarbeit mit dritten Service-Providern (nachstehend „3rd-Portale“ genannt) und weiteren digitalen Verkaufsplattformen in Form von Musik-Downloads, Streamings usw. in direkter Form oder durch dritte Vertragspartner. DAD ist berechtigt, den Katalog des Lizenzgebers im Sinne dieser Vereinbarung auszuwerten. DAD wird die vom Lizenzgeber angebotenen und upgeloadeten Produkte (nachstehend „Files“ genannt) in verschiedene Dateiformate formatieren und mit Metadaten versehen, die dann von DAD und den 3rd-Portalen für Musik-Downloads und für Telefonklingeltöne verwendet werden, weiterleiten.

DAD betreibt verschiedene eigene Online-Shops und digitale Verkaufsgeschäfte hinsichtlich des Downloads von Musiktiteln und Daten im Internet auf der Internetseite http://www.djshop.de inklusive aller seiner angeschlossenen Franchise-Systeme und weiteren Verkaufsplattformen (z. B. http://www.dj-shop.at, http://www.djshop.ch, http://www.vinyl-distribution.co.uk, http://www.vinyl-distribution.nl usw.), nachstehend „Exklusiv-Portale“ genannt.

Weiterhin betreibt DAD den Verkauf von Downloads über andere digitale Vertriebskanäle Dritter (z. B. iTunes, Beatport, Musicload, iTunes, AOL usw.), nachstehend „3rd-Portale“ genannt. DAD vertreibt ebenfalls über dritte Service-Provider (z. B. Vodafone, T-Mobile, O2 usw.), nachstehend „3rd-Portale“ genannt, Klingeltöne in verschiedenen technischen Weisen und verschiedenen Nutzungsarten (z. B. als „Realtone“) sowie die Nutzung von Musik- und/oder Videoaufnahmen als Download über Mobiltelefone und weitere mobile Dienste, nachstehend „3rd-Portale“ genannt.

Der Lizenzgeber wird zu den nachstehenden Bedingungen sein angebotenes Musik- und Datenrepertoire zum Download und Verkauf im Online-Bereich über die digitalen Verkaufsplattformen bereitstellen. Der Lizenzgeber verfügt neben den Tonträgerrechten über die Auswertungsrechte im Online- und Klingeltonbereich und entsprechende Vereinbarungen mit Lizenzgebern, Künstlern und Produzenten, die es dem Lizenzgeber ermöglichen, die Downloads und oben genannte Nutzungsrechte über die digitale Verkaufsplattformen dritten Lizenzgebern anzubieten.

2. Umfang des Vertragsgegenstandes/Leistungsbeschreibung

DAD stellt den Lizenzgeber ein Portal mit den nachfolgend beschriebenen Funktionen zur Verfügung. DAD kann die Nutzung der Homepage oder einzelner Funktionen der Homepage oder den Umfang, in dem einzelne Funktionen und Services genutzt werden können, ohne Einwilligung des Lizenzgeber ändern.

DAD behält sich trotz der aktuell gültigen Rechtslage vor, Maßnahmen einzuführen, die die Veröffentlichung von Files und Inhalten auf der Homepage aus Sicherheitsgründen verzögern. Der Anspruch von Lizenzgeber auf Nutzung der Homepage mit all ihren Funktionen besteht nicht. DAD ist berechtigt, seine Leistungen zeitweilig wegen Wartungsarbeiten, Kapazitätsgrenzen oder zur Durchführung technischer Maßnahmen vorübergehend einzustellen oder zeitweise einzugrenzen.

3. Rechte-Übertragung

Der Lizenzgeber garantiert, dass die mit diesem Vertrag auf DAD übertragenen Rechte nicht Rechte Dritter verletzen oder auf sonstige Weise berühren. Das bezieht sich auch, ohne sich darauf zu beschränken, auf Einholung und Abgeltung sämtlicher mit dem vertragsgegenständlichen Produkt (einschließlich seiner Verpackungs- und Covergestaltung) verbundenen Urheber-, Leistungsschutz-, Verlags- und sonstigen Rechte sowie ausdrücklich auch auf Einholung und Abrechnung eventuell notwendiger Verbreitungsrechte. Der Lizenzgeber verpflichtet sich ausdrücklich, nur Files einzustellen, bei denen 100-prozentig gesichert ist, dass der Lizenzgeber Inhaber sämtlicher Rechte ist und insbesondere die Rechte an der Aufnahme sowie sämtliche Rechte an den gesampelten Teilen oder Vocals hat. Der Lizenzgeber erklärt hiermit ausdrücklich, es zu unterlassen, Files hochzuladen, durch die Rechte Dritter verletzt werden.

Der Lizenzgeber garantiert ausdrücklich dass die bei DAD eingestellten und veröffentlichten Files bei keinen anderen Vertrieb oder Download Portal vertreibt. Der Lizenzgeber garantiert ausdrücklich dass die bei DAD eingestellten „Labels“ bei keinem anderen Vertrieb oder Download Portal vertreibt oder anbietet. DAD ist berechtigt bei Verstoß gegen dieses Vertriebsrecht das Bundle vom Markt zurück zu nehmen bzw. zu löschen (Take Down) und die Kosten des Take Downs mit 29,90 € dem Lizenzgeber zu berechnen. Unabhängig wie lange das Bundle Bei DAD veröffentlicht war. Der Lizenzgeber kann dann das Bundle bei einem anderen Vertrieb oder Download Portal vertreiben bzw. selber veröffentlichen, wenn dieser bei DAD das jeweilige Download Portal zum Vertrieb durch DAD nicht ausgewählt hat.

Der Lizenzgeber stellt DAD diesbezüglich von jedweden Ansprüchen Dritter frei und ersetzt jegliche DAD entstehenden Schäden und Aufwendungen. Der Lizenzgeber überträgt DAD das ausschließliche, übertragbare Recht, seine Musikaufnahmen zum Zwecke des digitalen Downloads durch den Endverbraucher im Internet in den digitalen Verkaufsplattformen anzubieten und in den hierzu erforderlichen Datenbanken abzuspeichern und zum Abruf bereitzustellen. Ebenso ausschließlich übertragen ist das Recht, die Musikaufnahmen und ggf. vorhandene Bildtonaufnahmen und/oder die dazugehörigen Projektnamen der Musiktitel über Mobilfunksysteme (z. B. im Zusammenhang mit Klingeltönen, SMS, mobilen Mehrwertdiensten) im Wege des Downloads zu nutzen sowie die Synchronisations- und Bearbeitungsrechte für die vorgenannten Nutzungsarten wahrzunehmen. DAD erhält weiterhin ausdrücklich das Recht, alle eingestellten Files und Bundles, daher alle vom Lizenzgeber angebotenen und eingestellten Musikaufnahmen in jeder Art und Weise zu veröffentlichen oder mit anderen Projekten (z. B. Kompilationen) zu kombinieren. DAD erhält mit diesem Vertrag nicht die Exklusivrechte an den Files oder den Künstlern. Der Lizenzgeber kann weiterhin auch in Zukunft bei anderen Portalen seine Files anbieten. Der Lizenzgeber kann nach Einstellung seiner Files bei DAD jederzeit mit anderen Plattenfirmen Verträge abschließen und deren Firmen alle nötigen Rechte übertragen.

Da es unterschiedliche Spezifikationen und Bestimmungen im Bereich Digital Rights Management (DRM) bei den 3rd-Portalen und Exklusiv-Portalen gibt, ermächtigt der Lizenzgeber ausdrücklich DAD, die DRM-Spezifikationen und die damit dem Endverbraucher übertragenen Rechte an den Files nach eigenem Ermessen zu bestimmen. DAD ist weiter im vollen Umfang ermächtigt, nach eigenem Ermessen Files in ein ungeschütztes Format (z. B. MP3) zu formatieren und an 3rd-Portale und Exklusiv-Portale weiterzuleiten.

Der Lizenzgeber nimmt zur Kenntnis, dass DAD nicht prüfen kann und nicht prüfen wird, ob der Lizenzgeber berechtigt ist, die vom Lizenzgeber angebotenen Files in eigenem Namen zu veröffentlichen. DAD ist jederzeit dazu berechtigt, nach eigenem Ermessen Files grundlos zu sperren bzw. sämtliche 3rd-Portale und Exklusiv-Portale anzuweisen, die Files zu löschen bzw. für den Verkauf zu sperren.

Sobald eine Rechtsverletzung von Dritten behauptet wird, kann DAD 3rd-Portale und Exklusiv-Portale anweisen, die Files zu löschen bzw. für den Verkauf zu sperren. DAD hat allerdings keinen Einfluss darauf, dass die 3rd-Portale und Exklusiv-Portale diesen Aufforderungen tatsächlich nachkommen. DAD ist zu keiner Zeit verpflichtet, die Berechtigung behaupteter Ansprüche Dritter zu prüfen oder sich in ein Verfahren einzulassen. DAD verpflichtet sich, den Lizenzgeber innerhalb einer angemessenen Frist zu verständigen, wenn Ansprüche, egal welcher Art, erhoben werden. Der Lizenzgeber verpflichtet sich, keine Files mit pornografischen, gewaltverherrlichenden, antisemitischen, diskriminierenden oder strafgesetzwidrigen Inhalten upzuloaden. Für Verletzungen dieser Pflichten haftet ausschließlich der Lizenzgeber.


4. Anmeldung und Anbieterkonto

Die Nutzung sämtlicher Dienste, Services und sonstiger Teledienste der Homepage setzt die Anmeldung als Lizenzgeber voraus. Sie erfolgt durch die Eröffnung eines Anbieterkontos unter Bestätigung der AGB. Mit der Anmeldung kommt zwischen DAD und dem Lizenzgeber ein Vertrag über die Nutzung der Homepage zustande. Ein Anspruch auf Vertragsabschluss besteht nicht. Die Anmeldung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Minderjährigen ist es verboten, sich bei DAD anzumelden. Die bei der Anmeldung und Registrierung abgefragten Daten und Informationen zur Person und Sache sind stets korrekt und vollständig anzugeben, z. B. Vor- und Nachname, die aktuelle Adresse und Mobilfunknummer (keine Mehrwertdienste oder kostenpflichtige Nummer), eine gültige E-Mail-Adresse sowie ggf. die Firma und ein Vertretungsberechtigter. Lizenzgeber müssen ihr Passwort geheimhalten und den Zugang zu ihrem Anbieterkonto sorgfältig aufbewahren und sichern. Lizenzgeber sind verpflichtet, DAD umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Anbieterkonto von Dritten missbraucht wurde.

Eine Anmeldung darf nur von namentlich genannten juristischen Personen und von vertretungsberechtigten natürlichen Personen durchgeführt werden. Bei der Anmeldung dürfen nur einzelne Personen als Inhaber des Mitgliedskontos angegeben werden, keine Familien, Ehepaare oder sonstige Gruppen und Organisationen. Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist der Lizenzgeber verpflichtet, umgehend die Angaben in seinem Mitgliedskonto zu korrigieren.

Der Lizenzgeber erhält gegen eine einmalige Zahlung den auf dem Portal ausgewiesenen Zugang zu seinem Anbieterkonto. Dieses Anbieterkonto muss der Lizenzgeber mittels E-Mail, SMS und per Post freischalten. Dies dient zur eindeutigen Identifizierung des Lizenzgebers. Die Kosten der Eröffnung des Lizenzgeberkontos sind nicht erstattungsfähig und fallen auch an, wenn der Lizenzgeber das Lizenzgeberkonto letztendlich nicht nutzt, egal aus welchen Gründen. Die Zahlung der Kosten für die Eröffnung des Lizenzgeberkontos erfolgt über die jeweils ausgewählte Zahlungsweise (z. B. Kreditkarte). Der Lizenzgeber ermächtigt DAD, diesen Betrag über die angegebene Zahlungsweise einzuziehen.

Lizenzgeber haften grundsätzlich und für sämtliche Aktivitäten, die unter Benutzung ihres Anbieterkontos vorgenommen werden. Hat der Lizenzgeber den Missbrauch seines Anbieterkontos nicht zu vertreten, weil eine Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflichten nicht vorliegt, so haftet der Lizenzgeber nicht.

Jeder Lizenzgeber darf nur ein Anbieterkonto bei DAD eröffnen. Der Missbrauch des Anbieterkontos, insbesondere bei der Einstellung von Files, ist verboten. Ein Anbieterkonto ist nicht übertragbar. DAD behält sich das Recht vor, das Anbieterkonto von nicht vollständig durchgeführten Anmeldungen nach einer angemessenen Zeit zu löschen. Der Lizenzgeber nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass der Zugang zum Lizenzgeberkonto nicht dazu verwendet werden darf, fremde Files, Musikproduktionen, Videos oder alle ähnlichen Formate unberechtigt upzuloaden.

Sollte der Lizenzgeber seinen Zugang zum Anbieterkonto z.B. Benutzername / Passwort verloren haben bzw. nicht mehr wissen. So hat der Lizenzgeber die Möglichkeit auf der Homepage mit Angabe verschiedener selbst eingegebener Daten wie z.B. Sicherheitsfrage / Sicherheitsantwort / Email Adresse / Geburtsdatum usw.. seinen Benutzername oder Passwort wieder zusenden zu lassen.
Sollte der Lizenzgeber seine Daten z.B. Sicherheitsfrage / Sicherheitsantwort / Email Adresse / Geburtsdatum usw.. nicht mehr wissen so hat DAD keine Möglichkeit das Anbieterkonto wieder frei zuschalten oder Benutzernamen oder Passwort auszulesen und dem Lizenzgeber zur Verfügung zu stellen. DAD hat keine Daten wie Passwort sichtbar oder lesbar gespeichert. Sollte DAD ein Anbieterkonto nach verlorenem Benutzernamen, Passwort, Sicherheitsfrage / Sicherheitsantwort / Email Adresse / Geburtsdatum usw.. technisch mit neuen Daten aktivieren müssen, so erhebt DAD für diese Freischaltung mit neuen Nutzerdaten des Lizenzgebers eine Gebühr von 250 € für technischen Aufwand und als Gebühr der Abwicklung.





5. Kündigung/Sperrung

DAD kann einen Lizenzgeber sperren oder vorübergehend sperren, wenn ein Lizenzgeber


- gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die AGBs von DAD verletzt.

- gegen die Refusal Codes verstößt. (Abrufbar unter http://www.feiyr.com/c/de/faq)

- falsche Kontaktdaten angegeben hat, insbesondere eine falsche oder ungültige E-Mail-Adresse.

- sein Mitgliedskonto / Lizenzgeber Konto auf andere Personen oder Gesellschaften überträgt.

- unerlaubte Rückkäufe (Kauf von Bundles die über den Lizenzgeber in Feiyr eingestellt und veröffentlicht wurden) über Download Portale oder den exclusiv Shops tätigt, um Bundles in den Verkauf Charts zu platzieren

- sich ein Lizenzgeber mehr als ein Konto auf der „Homepage“ eingerichtet hat.

- andere Lizenzgeber schädigt, insbesondere Leistungen von DAD missbraucht.

- andere Lizenzgeber oder Mitarbeiter von feiyr beleidigt

- rechtsradikale oder pornographische Inhalte in jeder art und weise verwendet oder benützt. Auch bei Interpret und Titel der Files, Bundles und Alben

- ein anderer wichtiger Grund vorliegt.


Nachdem ein Lizenzgeber gesperrt wurde, besteht kein Anspruch seitens des Lizenzgeber auf Wiederherstellung des gesperrten Anbieterkontos. Sobald ein Lizenzgeber gesperrt wurde, darf dieser Lizenzgeber die Homepage nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden, auch nicht unter anderem Namen. Bei einer berechtigten Sperrung darf DAD das Guthaben des Lizenzgeber bis zur Klärung der Rechtslage zurückbehalten. Die Kosten laut Punkt 8 dieser Agbs für die Sperrung des Anbieterkontos hat der Lizenzgeber zu tragen. Insbesondere sind auch die Kosten für alle auszuführenden Take Down's der Bundles aus den 3rd Portalen vom Lizenzgeber zu tragen, unabhängig wie lange das Bundle schon veröffentlicht ist. Die Kosten der „Take Downs“ (Löschung von Bundles), sind der Preisliste zu entnehmen.



6. Übertragung/Einstellen von Files

DAD stellt dem Lizenzgeber ein Online-Portal zur Verfügung, mit dem der Lizenzgeber seine
Files im Anbieterkonto von DAD einstellen/uploaden kann. Der Lizenzgeber hat sich vor der erstmaligen Nutzung des Angebotes zu registrieren. Nach der Registrierung bekommt der Lizenzgeber einen Zugang zum Anbieterkonto. Der Lizenzgeber stimmt zu, dass nur Files angenommen werden können, die der Lizenzgeber selber über das Portal und sein Anbieterkonto hochlädt. Eine andere Übermittlung, z. B. per Post, E-Mail oder FTP, ist nicht möglich. Der Zugang zum Portal ermöglicht den Upload von Files, z. B. im Wave-Format (16 bit, 44,1 kHz) oder in anderen Formaten, die im Upload-Bereich des Anbieterkontos
gezeigt werden. Der Lizenzgeber nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass andere Dateiformate von DAD nicht akzeptiert oder weitergeleitet werden können.

DAD wird die vom Lizenzgeber hochgeladenen Files in Formate konvertieren und an die 3rd-Portale und Exklusiv-Portale, mit denen ein Vertragsverhältnis besteht, weiterleiten. DAD ist jederzeit berechtigt, Files auch an neue 3rd-Portale und Exklusiv-Portale weiterzuleiten und anzubieten.

Der Lizenzgeber nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass DAD die einzelnen Files nicht bearbeitet oder korrigiert und inhaltlich prüft, sondern nur formatiert und mit den Metadaten oder sonstigen Informationen weiterleitet.

Der Lizenzgeber hat keinen Anspruch auf die Veröffentlichung der Files oder Anspruch auf Veröffentlichung weiterer Informationen und Metadaten, die nicht von DAD vorgegeben sind. DAD ist jederzeit berechtigt, die Files und Informationen zu verkürzen oder abzukürzen, wenn 3rd-Portale und Exklusiv-Portale das vorgeben. Es liegt nicht im Ermessen von DAD, ob einzelne 3rd-Portale und Exklusiv-Portale die Files veröffentlichen bzw. wie die Files bei den 3rd-Portalen und Exklusiv-Portalen angeboten und präsentiert werden. Der Lizenzgeber hat keinen Anspruch gegenüber DAD auf eine bestimmte Art der Veröffentlichung der Files bei 3rd-Portalen und Exklusiv-Portalen. Sofern 3rd-Portale und Exklusiv-Portale die Files nicht veröffentlichen, hat der Lizenzgeber ausdrücklich keinen Anspruch auf Schadensersatz; auch die Kosten der Einstellung, Anbieterkontokosten oder sonstige Nebenkosten bekommt der Lizenzgeber nicht erstattet. DAD übernimmt keine Werbung für den Lizenzgeber oder sonstige darüber hinausgehende Promotion. DAD handelt nur als Vertrieb.

7. Preis, Bezahlung, Abrechnung

Der Lizenzgeber erhält von DAD für jeden über 3rd-Portale und die Exklusiv-Portale verkauften und an DAD abgerechneten und an DAD bezahlten Musiktitel 80 Prozent des von Dritten an DAD ausbezahlten Betrages. DAD erhält 20 Prozent.

DAD erhält von den 3rd-Portalen für verkaufte Downloads und verkaufte Telefonklingeltöne in unregelmäßigen Abständen die Verkaufsabrechnungen über die verkauften Files. DAD wird diese Verkaufsabrechnungen nur und ausschließlich in einem passwortgeschützten Bereich (Anbieterkonto) online unter feiyr.com dem Kunden zur Verfügung stellen. DAD hat die Möglichkeit die gemeldeten Zahlen bis zu 36 Monate nach dem Verkauf bzw. der Meldung der Zahlen bei DAD durch Dritte dem Lizenzgeber zu melden bzw auszubezahlen, auch wenn der Lizenzgeber seinen Account kündigt oder gekündigt bzw. gesperrt wurde. Der Lizenzgeber nimmt zur Kenntnis dass die Statistiken insbesondere die Verkaufszahlen seiner Files nur online in seinem Anbieterkonto dargestellt werden können, eine Abrechnung außerhalb vom Anbieterkonto wie z.B. Per Post, Fax oder email ist ausdrücklich nicht möglich. Sollte der Anbieter seine Files insbesondere seine Bundles online im Anbieter Konto löschen oder auch sein Konto komplett kündigen, so ist eine Abrechnung nicht mehr möglich. Der Anbieter muss dafür sorge tragen, das er erst dann seine Bundles löscht oder sein Konto kündigt wenn keine Verkaufszahlen seiner Files mehr zu erwarten sind. Der Anbieter garantiert mit Akzeptierung der AGBs und Veröffentlichung seiner Bundles das er diese Vorgehensweise der Abrechnung verstanden hat und auch in der Lage ist insbesondere auch rechtlich in der Lage ist diesen Punkt zu akzeptieren. Sollte DAD gezwungen sein, z.B. durch ein Gericht die Verkaufszahlen anderweitig aufzubereiten und dem Lizenzgeber zu melden, so ist dies nur mit hohem Aufwand möglich, hierzu vereinbaren Lizenzgeber und DAD ausdrücklich eine Aufwandsentschädigung von mindestens 1200 € für die manuelle Aufbereitung der Verkaufszahlen bzw. Statistik.

Nach Prüfung der gemeldeten Zahlen dem Zahlungseingang von 3rd-Portalen zeigt DAD die Verkaufszahlen und die jeweiligen Zahlungen im Anbieterkonto des Lizenzgebers abzüglich des Provisionsanteils von DAD. Der Lizenzgeber kann sich nach Wunsch jederzeit das aufgelaufene Guthaben über die jeweilig gewählte Zahlungsweise auszahlen lassen.

Die von Exklusiv-Portalen verkauften Files werden in Realtime (Echtzeit) im Anbieterkonto angezeigt.

DAD behält sich vor, Preisänderungen durchzuführen für den Fall, dass sich die aktuelle Rechtslage ändert oder weil 3rd-Portale und Exklusiv-Portale ihre Vorgaben wie technische Vorgaben und Spezifikationen ändern. DAD ist daher jederzeit berechtigt, diese Kostenerhöhungen an den Lizenzgeber weiterzugeben.



8. Gebühren, Provisionen, Angebotsgebühren

Die Anmeldung als Lizenzgeber ist kostenpflichtig. Die aktuellen Gebühren sind auf der Homepage ausgegeben. Für das Einstellen und Uploaden von Files erhebt DAD von dem Lizenzgeber eine Angebotsgebühr. Je nach Art und Weise der Einstellung oder der Anzeige in bestimmten Bereichen hat der Lizenzgeber weitere Gebühren für Zusatzoptionen zu zahlen. Label Application (z.b. beatport) von 3rd Portalen kosten bei Buchung derzeit 49,90 €. Bei einer erfolgreichen Label Bewerbung bei Beatport, wird Feiyr minimum 24 Monate damit exclusiv beauftrag dein Label bei Beatport zu listen und dort releases zu veröffentlichen.

Die einzelnen Gebühren, Provisionen, Zusatzgebühren sind sofort zur Zahlung fällig und können über die von DAD angebotenen Zahlungsmethoden im Anbieterkonto beglichen werden, insbesondere via Kreditkarte, Paypal usw. Misslingt der Forderungseinzug, so hat der Lizenzgeber die dafür anfallenden Mehrkosten zu erstatten. Lizenzgeber kommen ohne weitere Mahnung oder schriftliche Aufforderung nach einem Ablauf von 30 Tagen nach Mitteilung des Rechnungsbetrags im Anbieterkonto in Verzug.

Einzahlungs Gebühren oder Gebühren zum aufladen des Anbieterkonto müssen vom Lizenzgeber getragen werden, und mit der Überweisung bzw Einzahlung auf das Anbieterkonto sofort mit der Einzahlung getätigt werden. Einzahlungen werden automatisch mit den verschiedenen Gebühren automatisch und sofort belastet. Die minimum Betrag zur Einzahlung beträgt 10 €. Anfallende Gebühren müssen vom Lizenzgeber auf die Einzahlung vorab addiert werden, sofern der Lizenzgeber beabsichtigt z.B. nur 10 Euro einzahlen zu wollen.

DAD behält sich das Recht vor, für die Sperrung des Lizenzgeber laut Punkt 5 dieser Agbs eine angemessene Aufwandspauschale von Minimum 200 € zu berechnen. Ebenso kann DAD für die Wiederfreischaltung eines gesperrten Anbieterkontos eine Gebühr verlangen. DAD ist berechtigt, die Gebühren jederzeit zu ändern, dementsprechende Gebühren oder Preisänderungen werden den Lizenzgeber rechtzeitig vor dem Inkrafttreten auf der Homepage oder per E-Mail mitgeteilt.

Der Lizenzgeber verzichtet ausdrücklich auf eine Verkaufsabrechnung in schriftlicher Form (Print-Form). Der Lizenzgeber nimmt zur Kenntnis, dass DAD keine Möglichkeit hat, die Richtigkeit der ihr von den einzelnen 3rd-Portalen und Exklusiv-Portalen übermittelten Abrechnungen zu überprüfen. Der Lizenzgeber hat daher alle Ansprüche gegen Inhaber von 3rd-Portalen und Exklusiv-Portalen direkt an diese zu richten und zu erheben.


9. Auszahlung

DAD erhält als Gegenleistung für die Wahrnehmung und Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag 20 Prozent aller eingehenden Zahlungen. Die Auszahlung des Differenzbetrags an den Lizenzgeber ist nur über das Anbieterkonto möglich und muss vom Lizenzgeber ausgeführt und genehmigt werden. DAD überweist selbstständig keine Beträge.

Die Auszahlung ist nur ab einem Auszahlungsbetrag von 25,00 Euro Kontoguthaben möglich. Sollte der Lizenzgeber sein Konto bei Feiyr kündigen, so wird das komplette Guthaben dem Lizenzgeber ohne Abzüge ausbezahlt. Der Lizenzgeber nimmt zur Kenntnis, dass eine Auszahlung nur über die vorhandenen, online angegebenen Auszahlungsarten (z. B. Paypal) möglich ist, eine anderweitige Auszahlung (z. B. Scheck) ist nicht möglich.

Der Lizenzgeber verpflichtet sich, jede Änderung seiner Anschrift und seiner Bankverbindung im Anbieterkonto auf dem aktuellsten Stand zu halten.


Die Urheberabgaben und die Tantiemen aus den mechanischen Rechten der Urheber mit den dafür zuständigen Urheberrechtsgesellschaften, z. B. der GEMA, usw.. melden die jeweiligen 3rd Portale. DAD überweißt oder meldet keine Urheberrechtsabgaben direkt an die jeweiligen Urheberrechtsgesellschaften.

Der Lizenzgeber versichert, dass er sich selbst um die steuerlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten kümmert und diese selbst wahrnimmt. DAD oder 3rd-Portale und Exklusiv-Portale werden diese Angelegenheiten nicht wahrnehmen. Der Lizenzgeber erklärt, DAD im Fall der Inanspruchnahme durch Finanzämter, Gewerbeämter oder ähnliche Behörden schadlos zu halten.

10. Vertragsdauer/Kündigung

Die Vertragslaufzeit dieser Vereinbarung beginnt mit Anmeldung als Lizenzgeber und Einstellung der Files und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Ausnahme hier ist bei einer erfolgreichen Label Bewerbung bei dem Portal "Beatport", sollte Feiyr damit beauftrag werden bei Beatport Files zu listen, so wird Feiyr minimum 24 Monate damit exclusiv beauftragt dein Label samt Files und Bundles bei Beatport zu listen und dort releases zu veröffentlichen, die Kündigungsfrist hierzu beträgt minimum 6 Monate vor ablauf der 24 Monate ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

DAD und der Lizenzgeber haben das Recht, diese Vereinbarung mit einer Frist von zwei Wochen in seinem Anbieterkonto zu kündigen. Kündigen per schriftlicher Form z.B. Email, Fax, Post sind nicht zulässig. Das Anbieterkonto kann ausschließlich nur über die Homepage im jeweiligen Anbieterkonto gekündigt werden. Der Lizenzgeber hat die Möglichkeit, die jeweiligen Files oder alle anderen Daten aus dem Anbieterkonto vor der Kündigung zu löschen.
Der Lizenzgeber hat nur vor der Kündigung die Möglichkeit sein Guthabenkonto aufzulösen und an sich auszahlen zu lassen. Für eine Kündigung darf der Kontostand im Anbieterkonto des Lizenzgeber nicht negativ sein, um das Anbieterkonto erfolgreich zu löschen bzw. zu Kündigen muss der Kontostand Minimum 0,00 € betragen.

Mit der Löschung oder Kündigung gehen unwiderruflich alle Daten, Files, Kontostände verloren, eine Wiederherstellung der gelöschten Daten wie z.B. Anbieterkonto, Files, Kontostände, Verkaufszahlen, Statistiken usw.. sind nicht mehr möglich.

Mit der Einstellung der Files überträgt der Lizenzgeber DAD für die jeweiligen Files das unbefristete und unbeschränkte Vertriebs- und Vermarktungsrecht für den digitalen Internetbereich und das DRM. Das Vertriebs- und Vermarktungsrecht umfasst insbesondere das Recht, die jeweiligen Files in digitaler Form Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, damit diese den Track verwerten, z. B. indem der Track auf 3rd-Portale gestellt wird. Das Vermarktungsrecht umfasst insbesondere das Recht, den Track nach eigenem Ermessen 3rd-Portalen anzubieten bzw. auf Online-3rd-Portale (auch Abo-3rd-Portale und werbefinanzierte Plattformen) zu stellen.

DAD wird nach Wirksamkeit der Kündigung die Exclusiv Portale und die 3rd-Portale auffordern, die Files zu löschen.
Der Lizenzgeber gewährt DAD und den 3rd-Portalen Minimum acht Wochen, um die Files zu löschen. DAD haftet nicht für Exclusiv Portale und 3rd-Portale, die Files verspätet oder gar nicht löschen. Der Lizenzgeber hat die Möglichkeit, die 3rd-Portale selbst dazu aufzufordern die Files zu löschen. Der Lizenzgeber und DAD sind sich darüber einig, dass es insbesondere bei softwaretechnischen Maßnahmen zu Ausfällen kommen kann. Sollte eine Löschung der Files aus technischen Gründen nicht sofort möglich sein, so erhält DAD eine angemessene Frist, um diese Files zu löschen oder löschen zu lassen.

11. Lizenzen Dritter

Der Lizenzgeber ist verantwortlich für die jeweiligen Abrechnungen und Zahlungen der Lizenzen seiner Lizenzgeber, d. h. Künstler, Produzenten und sonstiger Lizenzgeber, die für die Auswertung der Musikaufnahmen jeweils vereinbart sind. Der Lizenzgeber hält DAD von Ansprüchen Dritter frei.

Die anfallenden mechanischen, Aufführungs- und Sende-Lizenzen für die Auswertung der den Musikaufnahmen zugrunde liegenden Werke für Verwertungsgesellschaften, insbesondere GEMA, oder Dritte, sofern im Innenverhältnis zwischen DAD und dem Dritten oder von DAD selbst vereinbart, werden direkt an die Verwertungsgesellschaft geleistet.

12. Elektronische Speicherung der Daten

Der Lizenzgeber erklärt hiermit seine ausdrückliche Einwilligung zur elektronischen Speicherung all seiner Daten. DAD ist weiter berechtigt, die Daten zu Files und zur Person des Lizenzgeber an 3rd-Portale und Exklusiv-Portale weiterzugeben. Der Lizenzgeber erklärt mit seiner Anmeldung und Einstellung der Files seine ausdrückliche Zustimmung und Genehmigung zur Veröffentlichung der Files und zur Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten im Internet, insbesondere bei 3rd-Portalen und Exklusiv-Portalen. Die Zustimmungserklärung kann nicht gesondert widerrufen werden und gilt auf Dauer des Vertrages. Im Fall eines Widerrufs ist DAD nicht verpflichtet, die Löschung der Daten auf 3rd-Portalen und Exklusiv-Portalen zu veranlassen. Der Lizenzgeber hat kein Recht auf endgültige Löschung seines Anbieterkontos.

13. Kommunikation per E-Mail, SMS und Post

Um das Anbieterkonto zu verwalten, ist es zwingend erforderlich, E-Mails mit Informationen zum Status des Anbieterkontos zu versenden. Weiter behalten wir uns vor, Rechnungen, Lieferscheine und Werbung per E-Mail, SMS oder Post zu senden.

Mit der Anmeldung als Lizenzgeber stimmen Sie ausdrücklich diesem E-Mail-, SMS- und Post-Versand wie oben beschrieben zu. Der Besteller/Kunde ist selbst verantwortlich für die Richtigkeit der eingetragenen E-Mail-Adresse und Kontaktdaten.

14. Freistellung

Der Lizenzgeber stellt DAD von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber DAD geltend machen wegen Verletzung ihrer Rechte durch vom Lizenzgeber eingestellte Files und dessen sonstige Nutzung der Homepage. Der Lizenzgeber übernimmt hierbei alle anfallenden Kosten zur benötigten Rechtsverteidigung von DAD einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten. Der Lizenzgeber ist verpflichtet, DAD für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte wahrheitsgemäß, unverzüglich und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

15. Haftungsbeschränkung

DAD haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und für Vorsatz gegenüber Verbrauchern. Bei Unmöglichkeit der Leistungserbringung, des Schuldnerverzugs und im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet jedoch DAD für ihre Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter.

DAD haftet nur für Schäden gegenüber Unternehmern, wenn DAD oder ihre gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen, leitenden Angestellten grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt, außer im Falle wesentlicher Vertragspflichten. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet DAD für jedes schuldhafte Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter.

Außer bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von DAD ist die Haftung der Höhe nach bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schadenshöhe und Schäden begrenzt.

Für den Ersatz mittelbarer Schäden, entgangenen Gewinns haftet DAD nicht. Ausgenommen sind grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von DAD.

Wenn DAD ausdrückliche Garantien gegenüber Verbrauchern und Unternehmern gibt, gelten die vorgenannten Haftungsausschlüsse nicht.

16. Sonstige Vereinbarungen

Für den Fall, dass eine Regelung dieses Vertrages unwirksam ist, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner werden in diesem Falle einvernehmlich die unwirksamen durch wirksame und dem Vertragszweck entsprechende Regelungen ersetzen. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken. Etwaige Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

DAD ist berechtigt, diesen Vertrag als Ganzes oder in Teilen mit befreiender Wirkung auf eine dritte Firma zu übertragen. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.

Der Lizenzgeber nimmt zur Kenntnis, dass DAD ihre Leistungen nur im Rahmen des rechtlich Möglichen erbringen kann. Im Fall, dass sich die aktuelle Rechtslage ändert und daraus resultierend einzelne Leistungen im Gesamten oder auch nur auszugsweise nicht mehr erbracht werden können, hat der Lizenzgeber keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung von Gebühren oder Beteiligungen. Sollte weiter durch eine Änderung der aktuellen Rechtslage ein Mehraufwand entstehen, verpflichtet sich der Lizenzgeber, DAD diesen Mehraufwand angemessen zu ersetzen.

Sofern gesetzlich zulässig, wird 83278 Traunstein für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Dieser Vertrag und seine Auslegung unterliegen ausschließlich deutschem Recht.